© SG-Seulberg 2022 - Webmaster Jörg Gerhardt / Werner Gauterin
Die Geschichte des Vereins
475 Jahre – Ein Rückblick
Von
den
ersten
Anfängen
der
Schützengesellschaft
in
Seulberg
ist
leider
nichts
überliefert.
Allerdings
trifft
man
in
den
Städten
und
Dörfern
der
näheren
Umgebung
geradezu
auf
eine
Zusammenballung
altehrwürdiger
Schützenformationen,
wie
z.b.
Homburg
1390,
Kronberg
1398,
Usingen
1422
und
Oberursel
1464.
Es
kann
davon
ausgegangen
werden,
dass
in
Seulberg unter ähnlichen Umständen und kaum wesentlich später eine Schützenkompanie gegründet wurde.
Das
Jahr
1524
bringt
uns
die
erste
urkundliche
Nachricht
von
dem
Bestehen
einer
Schützengesellschaft
in
Seulberg.
Die
Stadtkasse
Homburg
verausgabte
nämlich
drei
Albus
für
ein
Viertel
Wein,
welches
ihren
Schützen
dargereicht
wurde,
als
sie von dem Seulberger Schießen zurückkehrten
In
dieser
ersten
urkundlichen
Erwähnung
wird
vom
„Seulberger
Schießen“
gesprochen.
Gemeint
ist
das
Schützenfest,
das
alljährlich
größte
Fest
Seulbergs,
der
Höhepunkt
des
Schießjahres.
Das
zeigt,
dass
die
„Schützenkompagnie“
neben
ihrer
möglichen
militärischen
Aufgabe
eine
beachtliche
gesellschaftliche
Bedeutung
hatte.
Am
Beispiel
der
Einladung
zu
einem
„freien
Haubt-
und
Ritter-Schießen“
am
27.Juli
1716
in
Homburg
lässt
sich
zeigen,
dass
gar
nicht
jeder
ein
Schütze
werden
konnte:
Nur
höchstens
zwei
Schützen
durften
aus
einer
Büchse
schießen.
Das
zwang
jeden,
sobald
als
möglich
zum
Kauf
einer
eigenen
Waffe.
Bedenkt
man,
wie
wenig
bares
Geld
es
damals
gab,
dann
wird
klar,
dass
die
Schießkunst
nur
Wohlhabenden
Offenstand.
Entsprechend
wird
in
der
Einladung
dann
auch
von
„den
Herrn
Schützen“
gesprochen;
Schützen waren eben „Herrn“ und nicht irgendwer.
Eigenartig ist das Verhältnis der Seulberger Schützengesellschaft zur staatlichen und örtlichen Verwaltung gewesen.
Sicher
darf
man
davon
ausgehen,
dass
die
Mitgliedschaft
freiwillig
war.
Trotzdem
nennt
sie
sich
noch
1857
„Schützengesellschaft
der
Gemeinde
Seulberg“.
Dies
und
die
wichtige
Rolle,
die
Schultheiß
oder
Bürgermeister
spielten,
deuten
darauf
hin,
dass
noch
um
1850
die
Gesellschaft
eine
Art
„halböffentliche
Institution“
war.
Dementsprechend
wendet
sich
die
Verleihung
von
Fahnen
und
Privilegien,
die
Stiftung
eines
Denksteins,
die
Gewährung
von
Zuschüssen
durch
die
Landgrafen
von
Hessen-Homburg
nicht
nur
an
die
Schützengesellschaft.
Sie
sind
ebenso
Ausdruck
„für
die
der
Gemeinde
zur
Teil
gewordene
hohe
Gnade“.
Die
eigenartige
Verquickung
der
Schützengesellschaft
mit
der
politischen
Verwaltung
hat
sich
in
modernisierter
Form
erhalten:
Bis
heute
ist
der
Bürgermeister
kraft
Amtes
2.
Schützenmeister,
d.h.
zweiter
Vorsitzender der Schützengesellschaft Seulberg.
Außerdem ist „Schießen“ nicht nur ein Vereinsfest sondern das Heimat- und Schützenfest ganz Seulbergs.
Das
dabei
durchgeführte
„Freiheitsschießen“
ist
zwar
eine
Veranstaltung
der
politischen
Gemeinde,
es
wird
aber
ausgerichtet
von
der
Schützengesellschaft.
Der
Bürgermeister
beruft
einen
„Siebener-Ausschuß“,
der
nach
altem
Schützenbrauch
das
Freiheitsschiessen
überwacht.
Das
Recht
zum
Freiheitsschiessen
hat
Seulberg
mindestens
seit
1732.
Im
gleichen
Jahr
wurde
von
dem
Landgrafen
die
älteste
„Freiheitsfahne“
an
die
Seulberger
Schützen
verliehen;
und
selbst
1848 forderte und erhielt man eine dritte, die prächtigste Fahne.
Innerhalb
von
125
Jahren
hielt
es
das
Fürstenhaus
dreimal
für
geraten,
„Freiheitsfahnen“
„allerhöchst
gnädigst“
zu
verleihen;
das
deutet
auf
eine
beachtliche
Durchsetzungskraft
der
Seulberger
Schützen
hin.
Denn:
welches
arme
Fürstenhaus „gewährte“ schon etwas freiwillig?
Es
sieht
so
aus,
als
habe
die
napoleonische
Herrschaft
das
Bestehen
der
Seulberger
Schützengesellschaft
vorübergehend
unterbrochen.
Erst
1824
bildete
sie
sich
neu.
Überhaupt
sind
es
Kriege
und
ihre
Folgen,
die
den
Bestand
der
Gesellschaft
am stärksten gefährdet haben: unersetzliche Verluste an Mitgliedern, Verbote der Sieger, Not- und Mangelzeiten.
Seit
der
erste
Hinterlader
in
der
Schützengesellschaft
Seulberg
benutzt
wurde,
sind
noch
keine
130
Jahre
vergangen.
Vor
1879...